ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON FOOTPRINT3D B.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von FootPrint3D B.V., mit Sitz in Maasbree (KvK-Nummer 89891368).
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 – Anwendbarkeit
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich“FootPrint3D” aufDer Begriff “Kunde” bezieht sich auf FootPrint3D und alle angeschlossenen (juristischen) Personen und Unternehmen, die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung von FootPrint3D anwenden und als“Kunde” bezeichnet werden.”benannte (juristische) Personen und Unternehmen, an die ein Angebot gerichtet ist und/oder mit denen eine Vereinbarung geschlossen wurde oder wird.
1.2 Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Beratungen, Angebote, Aufträge und Verträge mit FootPrint3D. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von FootPrint3D schriftlich anerkannt werden. Der Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
1.3 Die Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aus. FootPrint3D und der Kunde werden sich abstimmen, um unwirksame oder nichtige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck und der Tragweite der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.
1.4 Unter dem Begriff “Waren” wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens, aber nicht ausschließlich, Hardware und/oder Software und/oder Material verstanden. “Hardware” bedeutet (u. a.) Fußscanner und 3D-Drucker. “Software” bedeutet (u.a.) Computersoftware und/oder Website-Anwendung. “Materialien” bedeutet (unter anderem) Rohstoffe für die Produktion.
1.5 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet der Begriff “Dienstleistungen” mindestens, aber nicht ausschließlich, die Erbringung von Dienstleistungen und/oder Schulungen und/oder Abonnements. “Service” bedeutet (unter anderem): verkaufte Gegenstände installieren (oder installieren lassen) und Fehler beheben (lassen). “Schulung” bedeutet (unter anderem): die Durchführung (oder Beauftragung) von Online- und physischen Schulungskursen. Unter“Abonnements” sind (unter anderem) zu verstehen: Vereinbarungen über die Durchführung regelmäßiger Wartungsarbeiten und/oder die Lieferung von Material und/oder Leasingvereinbarungen für Hardware.
Artikel 2 – Angebot und Vereinbarung
2.1 Ein Angebot von FootPrint3D ist unverbindlich und kann von FootPrint3D innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen, nachdem FootPrint3D Kenntnis von der Annahme des Angebots erlangt hat, widerrufen, zurückgezogen oder geändert werden. Fehler oder Auslassungen in einem Angebot (die auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sein können), Anweisungen oder Ratschläge, die von FootPrint3D im Rahmen eines Angebots erteilt werden, Berechnungen, Budgets, Kostenvoranschläge und – allgemein – Informationen, die nicht ausschließlich an den Kunden gerichtet sind, binden FootPrint3D nicht.
2.2 Wurde von FootPrint3D ein Angebot unterbreitet, kommt ein Vertrag zwischen FootPrint3D und dem Kunden nur dadurch zustande, dass FootPrint3D einen Auftrag des Kunden ausführt. Nur das Angebot von FootPrint3D bzw. die Rechnung von FootPrint3D für die Ausführung des Auftrags gibt den Inhalt des Vertrags korrekt wieder.
2.3 Wenn kein Angebot von FootPrint3D vorliegt, kommt ein Vertrag erst durch die schriftliche Annahme oder Ausführung einer Bestellung durch FootPrint3D zustande. Nur die schriftliche Annahme des Auftrags durch FootPrint3D bzw. die Rechnung von FootPrint3D für die Ausführung des Auftrags gibt den Inhalt des Vertrags korrekt wieder.
2.4 Nur die schriftliche Zustimmung von FootPrint3D zu Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages durch den Kunden ist gültig.
2.5 FootPrint3D hat das Recht, das Angebot und den Vertrag, einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen, einseitig und mit sofortiger Wirkung zu ändern (z.B. bei indexierten Tarifänderungen). Wenn dann eine Leistung erbracht wird, die wesentlich von der versprochenen Leistung abweicht, ist der Kunde in diesem Fall berechtigt, den Vertrag bis zu dem Datum aufzulösen, an dem die Änderung in Kraft treten würde.
2.6 Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag wird für eine zwischen den Parteien vereinbarte Dauer und einen vereinbarten Umfang (pro Nutzung, für einen Monat oder ein Jahr) geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich stillschweigend jeweils um die Dauer der ursprünglich vereinbarten Laufzeit, es sei denn, die vom Kunden bei FootPrint3D für die Nutzung der Lizenz erworbenen Zahlungsmittel (“Token”) sind aufgebraucht und/oder es wurden in den letzten zwölf (12) Monaten keine neuen Token erworben oder der Kunde oder FootPrint3D kündigt den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von 1 Woche (im Falle eines Monatsvertrages) und 1 (einem) Monat (im Falle eines Jahresvertrages), wobei ungenutzte Token dann gleichzeitig verfallen. Ein befristeter Vertrag kann nicht mitten in der Laufzeit gekündigt werden. FootPrint3D schuldet niemals eine Entschädigung aufgrund einer Kündigung.
2.7 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag in der Zwischenzeit zu ändern, wenn sich die Anzahl der Lizenzen und/oder Token erhöht. Eine Herabstufung ist nur zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung möglich.
2.8 Hat der Auftraggeber die vereinbarte Anzahl von (zu gestaltenden) Objekten in dem betreffenden Monat nicht realisiert, kann der Rest im Folgemonat noch realisiert werden. In diesem Fall wird im neuen Monat zuerst die Anzahl der (zu gestaltenden) Artikel für diesen Monat abgebucht, gefolgt von der verbleibenden Anzahl der (noch nicht verwendeten) Artikel des Vormonats. Alle ungenutzten Nummern, die älter als ein Monat sind, fallen somit weg.
2.9 Der Auftraggeber hat nur dann das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde oder der Auftraggeber dieses Recht aus zwingendem Recht ableitet. Wenn der Kunde den Vertrag (wirksam) auflöst, ist der Kunde verpflichtet, gleichzeitig die im Rahmen des Vertrages gelieferten Gegenstände und Rechte zurückzugeben, gleichzeitig die Ausübung der im Rahmen des Vertrages eingeräumten Rechte zu beenden und FootPrint3D die Kosten zu erstatten, die FootPrint3D im Zusammenhang mit dem Angebot, der Realisierung und der Ausführung des Vertrages entstanden sind. Die Leistung von FootPrint3D ist also kein Gegenstand des Verderbens.
2.10 FootPrint3D hat das Recht, den Vertrag einseitig ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die sich aus dem Vertrag ergebenden Leistungen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszusetzen (einschließlich, aber nicht abschließend, der Unbrauchbarmachung der von FootPrint3D gelieferten Gegenstände), wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse eintreten:
Der Kunde ist verpflichtet, FootPrint3D unverzüglich schriftlich über das Eintreten (eines) der in diesem Artikel genannten Ereignisse zu informieren. FootPrint3D schuldet dem Kunden in keinem Fall einen Schadenersatz wegen der Beendigung des Vertrags und der Aussetzung der Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund der in diesem Artikel genannten Ereignisse.
2.11 Im Falle der Auflösung des Vertrages unterliegen die vom Kunden in Erfüllung des Vertrages bereits erhaltenen Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen des Kunden keiner Rückabwicklungspflicht, es sei denn, FootPrint3D befindet sich in Bezug auf diese Leistungen in Verzug. Von FootPrint3D in Rechnung gestellte Geldbeträge für Leistungen, die vor oder zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung erbracht wurden, sind nach der Vertragsauflösung sofort fällig und vom Kunden zu zahlen. FootPrint3D hat das Recht, im Falle einer Beendigung des Vertrages, die nicht auf der Nichterfüllung der Pflichten des Kunden beruht, vom Kunden eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Verlust oder entgangenen Gewinn zu verlangen. Diese Gebühr muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung gezahlt werden.
Artikel 3 – Preis und Zahlung
3.1 Die von FootPrint3D mitgeteilten Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sonstiger staatlicher Abgaben und sonstiger Geldbeträge, die Dritten geschuldet werden, und ausschließlich der Kosten für u.a. Verkabelungsarbeiten, Entfernung und Entsorgung vorhandener Geräte, 230V-Anlagen, Lizenzen und UTP-Verkabelung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Preise und Tarife, die nicht in einem ausschließlich an den Kunden gerichteten Angebot angegeben sind, binden FootPrint3D nicht. Aus Preisen und Tarifen, die in einem an den Kunden gerichteten Angebot angegeben sind, können andere keine Rechte ableiten.
3.2 Rechnungen von FootPrint3D sind in Euro gemäß den auf der Rechnung von FootPrint3D angegebenen Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Wenn keine Zahlungsfrist angegeben ist, muss die Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum bezahlt werden.
3.3 Wenn der Auftraggeber fällige Geldbeträge nicht innerhalb der geltenden Frist bezahlt hat, ist er sofort in Verzug und schuldet auf die ausstehenden Beträge die gesetzlichen Handelszinsen. Zahlt der Kunde die fälligen Beträge nach der ersten Mahnung nicht, schuldet der Kunde FootPrint3D den Betrag der FootPrint3D tatsächlich entstandenen Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Rechtsberatung (einschließlich der nicht liquidierten Prozesskosten) und der Gerichtskosten, die mindestens 15 % des FootPrint3D geschuldeten Betrages der Hauptsumme betragen.
3.4 FootPrint3D ist berechtigt, Zahlungen des Kunden (trotz gegenteiliger Erklärungen des Kunden) zunächst zur Begleichung von Forderungen, die nicht aus dem Vertrag resultieren, und von Forderungen, die aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag resultieren, zu verwenden.
3.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsverpflichtungen gegenüber FootPrint3D auszusetzen und/oder mit den Verpflichtungen von FootPrint3D gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Der Kunde hat nicht das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn FootPrint3D in Verzug ist.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von FootPrint3D (zusätzliche und/oder Ersatz-) Sicherheiten für die Befriedigung der Ansprüche von FootPrint3D aus dem Vertrag zu leisten.
3.7 FootPrint3D hat das Recht, Rechnungen im Voraus und/oder in Raten zu stellen und die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag bis zur Zahlung auszusetzen. FootPrint3D ist auch berechtigt, mit fälligen oder nicht fälligen Forderungen des Kunden gegen die Verpflichtungen von FootPrint3D gegenüber dem Kunden aufzurechnen.
3.8 Jegliche “Zahlungsmittel” (Token), die der Kunde von FootPrint3D erworben hat, sind nicht einlösbar und können nicht an FootPrint3D zurückverkauft werden.
3.9 Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Artikel zuerst zu bezahlen, bevor FootPrint3D verpflichtet ist, die verkauften Artikel zu liefern.
Artikel 4 – Eigentumsvorbehalt und Rechte
4.1 Das Eigentum an allen von FootPrint3D gelieferten Waren geht nur dann auf den Kunden über, wenn und nachdem der Kunde alles erfüllt hat, was er FootPrint3D aufgrund eines Vertrages in Bezug auf gelieferte oder noch zu liefernde Waren oder aufgrund eines solchen Vertrages in Bezug auf im Auftrag des Kunden ausgeführte oder auszuführende Arbeiten schuldet, sowie in Bezug auf die Ansprüche wegen Nichterfüllung solcher Verträge, wenn neben der Lieferung von Waren auch die Ausführung bestimmter Arbeiten vorgeschrieben ist, einschließlich der gemäß Artikel 3.3 geschuldeten Geldbeträge. Unter anderem erlischt jede Lizenz bzw. kann jede Lizenz widerrufen werden, wenn der Kunde seine Zahlungen (teilweise) nicht leistet.
4.2 Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, über die unter den in diesem Artikel 4.1 genannten aufschiebenden Bedingungen gelieferten oder eingeräumten Rechte zu verfügen, und er ist verpflichtet, die Interessenten – einschließlich der vorgesehenen Rechtsnachfolger – von dieser Verfügungsbefugnis in Kenntnis zu setzen.
4.3 FootPrint3D hat jederzeit freien Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden, um die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bei Bedarf abzuholen.
Artikel 5 – Rechte an geistigem Eigentum
5.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf alle Produkte (wie z.B. Computersoftware, Datenbanken und Dokumentationen), die gemäß und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag (der ausdrücklich das Angebot einschließt) erstellt, bereitgestellt und/oder zugänglich gemacht werden (im Folgenden: die“Produkte“), gehören ausschließlich FootPrint3D und/oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde darf die Räumlichkeiten nicht offenlegen, vervielfältigen und/oder verändern und darf nicht (anderweitig) als Urheber und/oder Rechteinhaber auftreten. Der Kunde darf Hinweise auf geistige Eigentumsrechte an den Beiträgen nicht entfernen oder verändern.
5.2 Die Vorschläge und alle darin enthaltenen oder offengelegten Technologien, Materialien, Methoden und/oder Informationen gelten ausschließlich als vertrauliche Informationen von FootPrint3D und/oder seinen Lizenzgebern, für die das Folgende in Klausel 8.1 (erster Satz) gilt. Der Kunde darf Hinweise auf den vertraulichen Charakter von Informationen in und/oder auf den Beiträgen nicht entfernen oder ändern.
5.3 FootPrint3D hat das Recht, technische Maßnahmen zum Schutz und/oder zur Sicherung der Räumlichkeiten zu ergreifen. Der Kunde darf die technischen Maßnahmen zum Schutz und/oder zur Sicherheit der Vorschläge nicht umgehen, entfernen oder umgehen (bzw. deren Umgehung zulassen) und muss die Vorschläge sichern und jederzeit eine Antivirensoftware einsetzen.
5.4 Alle Rechte, die FootPrint3D dem Kunden in Bezug auf die Räumlichkeiten einräumt, beinhalten nur nicht-exklusive Rechte, die ausdrücklich im Vertrag beschrieben sind und die mit sofortiger Wirkung erlöschen, wenn die Räumlichkeiten unter Verletzung der Rechte von FootPrint3D und/oder seiner Lizenzgeber, des Vertrages, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des geltenden Rechts genutzt werden. Der Kunde erwirbt durch den Vertrag keine Rechte an geistigem Eigentum. Die von FootPrint3D gewährten Rechte sind nicht übertragbar, nicht exklusiv, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar.
5.5 Wenn und soweit dem Kunden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden und/oder zugänglich sind, an denen Rechte des geistigen Eigentums anderen als FootPrint3D zustehen, gelten für diese Räumlichkeiten die von dem/den Rechteinhaber(n) angewandten Bedingungen anstelle der davon abweichenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert die Geschäftsbedingungen Dritter, auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird und von denen der Kunde die Möglichkeit hatte, Kenntnis zu nehmen, indem er FootPrint3D gebeten hat, sie dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
5.6 Der Kunde stellt FootPrint3D von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, FootPrint3D verletze durch die Verwendung von durch den Kunden zur Verfügung gestellten und/oder vorgeschriebenen Vorschlägen geistige Eigentumsrechte Dritter, erfüllt alle Verpflichtungen von FootPrint3D, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben, als seine eigenen und ersetzt FootPrint3D alle Schäden, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben.
Artikel 6 – Haftung und Schadenersatz
6.1 Die Haftung und die gesetzlichen Verpflichtungen von FootPrint3D für Schäden sind durch die Artikel 6.1 bis 6.7 begrenzt. Die Artikel 6.1 bis 6.7 gelten sinngemäß für Ansprüche, die der Kunde auf ein schuldhaftes Verhalten von FootPrint3D stützt. Die Hilfspersonen von FootPrint3D sind berechtigt, sich gegenüber dem Kunden auf die Artikel 6.1 bis 6.7 zu berufen.
6.2 FootPrint3D haftet nur für Ausfälle, die FootPrint3D aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zuzurechnen sind. Nicht als FootPrint3D zurechenbare Mängel gelten in jedem Fall das Verhalten von (vorgeschriebenen) Hilfspersonen, die (inkompetente) Verwendung von (ungeeigneten) (vorgeschriebenen) Hilfsmitteln, (Änderungen von) Materialien und Software, Mängel aufgrund des Verhaltens anderer Lieferanten des Kunden, verstümmelte oder verlorene Daten oder der Verlust von digital gespeicherten Informationen, Änderung der Gegenstände und/oder Dienstleistungen auf andere Weise als durch oder im Auftrag von FootPrint3D, die Nutzung der Gegenstände und/oder Dienstleistungen unter Verletzung der geltenden Bedingungen, das Versäumnis des Kunden, rechtzeitige Wartungsarbeiten durchzuführen, äußere Ursachen, Probleme mit Netzwerkverbindungen, Spannungsversorgungen und -ausfällen sowie Mängel, die sich aus der unsicheren (elektronischen) Übermittlung von Angaben und Daten ergeben. FootPrint3D haftet in keinem Fall für (Folgen des) Kaufs von ungeeigneten Artikeln und (falscher) Nutzung von FootPrint3Ds Ratschlägen und nicht ausschließlich an den Kunden gerichteten – allgemeinen – Informationen.
6.3 Die Haftung von FootPrint3D kann nur entstehen, nachdem der Kunde FootPrint3D unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Lieferung der gelieferten Waren oder nach Abschluss der durchgeführten Arbeiten oder im Falle eines zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbaren Mangels ordnungsgemäß per Einschreiben in Verzug gesetzt und FootPrint3D Gelegenheit gegeben hat, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
6.4 Eine Schadensersatzpflicht von FootPrint3D beschränkt sich auf unmittelbare Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Preises, ausschließlich Umsatzsteuer und sonstiger staatlich auferlegter Abgaben, soweit diese vom Kunden bezahlt wurden. Handelt es sich bei dem Vertrag hauptsächlich um einen Vertrag über fortlaufende Leistungen für einen Zeitraum von mehr als 1 (einem) Jahr, so wird der vereinbarte Preis auf den Gesamtbetrag des für 1 (ein) Jahr vereinbarten Preises festgesetzt, ausschließlich der Umsatzsteuer und anderer staatlich auferlegter Abgaben, soweit diese vom Auftraggeber gezahlt werden. Die von FootPrint3D zu zahlende Entschädigung übersteigt in keinem Fall den Betrag, der von der Haftpflichtversicherung von FootPrint3D im Zusammenhang mit der betreffenden Entschädigungspflicht gezahlt wurde. FootPrint3D ist in keinem Fall verpflichtet, immaterielle und indirekte Schäden zu ersetzen, wie z.B. Folgeschäden, Geschäftsschäden, Imageschäden, Umweltschäden und Schäden aufgrund von Zeitverlust, entgangenen Einsparungen, Verlust von Daten oder Dokumenten und/oder entgangenem finanziellen Nutzen.
6.5 Der Kunde stellt FootPrint3D von allen Ansprüchen Dritter, wie z.B. Mitarbeitern und anderen Hilfspersonen, frei, die aus und/oder im Zusammenhang mit den von FootPrint3D gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen gemäß und/oder im Rahmen des Vertrages entstehen. Der Kunde stellt FootPrint3D u.a. von allen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung für vom Kunden an Dritte gelieferte Gegenstände frei, die teilweise aus von FootPrint3D an den Kunden gelieferten Gegenständen bestehen, es sei denn, die Haftung wurde ausschließlich durch die von FootPrint3D gelieferten Gegenstände verursacht.
6.6 Jegliche Ansprüche des Kunden und/oder Dritter gegenüber FootPrint3D verjähren 1 (ein) Jahr nach Ablieferung der gelieferten Gegenstände bzw. 1 (ein) Jahr nach Beendigung der erbrachten Leistung.
6.7 Der Kunde gewährleistet, dass die von FootPrint3D zu verarbeitenden Daten, die Verarbeitung der Daten und das Ergebnis dieser Verarbeitung nicht gegen geltendes Recht, einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung (nachfolgend“AVG” genannt), verstoßen. FootPrint3D haftet in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden, Kosten und Zinsen, die sich aus der Verletzung der Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben. Der Kunde stellt FootPrint3D von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass die von FootPrint3D verarbeiteten Daten, die Verarbeitung der Daten und/oder das Ergebnis der Verarbeitung gegen geltende Rechte, u.a. das AVG und/oder Rechte aus diesem verstoßen.
Artikel 7 – Höhere Gewalt
7.1 Wenn FootPrint3D aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen, ist sie berechtigt, die Ausführung des Vertrages ganz oder teilweise auszusetzen, solange die höhere Gewalt andauert. Sollte FootPrint3D aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht in der Lage sein, den Vertrag auszuführen, hat sie das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als höhere Gewalt gelten u.a. Ausfälle von (Lieferanten von) FootPrint3D und/oder anderen Hilfspersonen, Fehlerhaftigkeit von (vom Kunden vorgeschriebenen) Gegenständen und Software, behördliche Maßnahmen, Netzwerkausfälle, Internetausfälle, unzulässige Netzspannung und Wetterbedingungen.
7.2 Sollte FootPrint3D aufgrund höherer Gewalt vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, den Vertrag zu erfüllen, kann der Kunde keinen Anspruch auf Vertragserfüllung, Vertragsauflösung und/oder Schadensersatz gegen FootPrint3D geltend machen.
7.3 Wenn FootPrint3D seine Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist FootPrint3D berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
Artikel 8 – Vertrauliche Informationen
8.1 Der Kunde garantiert, dass Dritte durch Handlungen und/oder Unterlassungen von ihm und/oder seinen Mitarbeitern und/oder anderen Hilfspersonen keine Kenntnis von vertraulichen Informationen nehmen (können), die von FootPrint3D zur Verfügung gestellt wurden oder von FootPrint3D erhalten wurden und die sich aus der Durchführung des Vertrages ergeben. In jedem Fall gelten Informationen als vertraulich, wenn sie von FootPrint3D als solche bezeichnet werden. Software, Quell-, Zugangs- und Identifikationscodes werden in jedem Fall als vertraulich bezeichnet.
8.2 Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen des Absatzes 1 dieses Artikels befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet FootPrint3D eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 100.000 EUR für jeden Verstoß und in Höhe von 5.000 EUR für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, jeden Verstoß zu unterlassen, FootPrint3D für alle aus jedem Verstoß resultierenden Schäden zu entschädigen und über alle aus jedem Verstoß resultierenden Vorteile Rechenschaft abzulegen und an FootPrint3D abzuführen.
8.3 Der Kunde erlaubt FootPrint3D, Informationen (nicht identifizierbare persönliche Daten) zu sammeln, die während oder durch den Vertrag offengelegt werden, um seine Software zu verbessern.
Artikel 9 – Schutz personenbezogener Daten / Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen
9.1 Schutz der personenbezogenen Daten
9.1.1 FootPrint3D und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten zu handeln.
9.1.2 FootPrint3D wird ohne die ausdrückliche (schriftliche) Zustimmung des Kunden oder eine gesetzliche Verpflichtung die personenbezogenen Daten des Kunden nicht an Dritte weitergeben oder für andere als die vereinbarten Zwecke verwenden. Dabei berücksichtigt FootPrint3D die Notwendigkeit und die Art des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags sowie den Zweck, für den die personenbezogenen Daten erhoben oder verwendet wurden, und den Zeitraum, für den die Daten für diesen Zweck aufbewahrt werden müssen.
9.1.3 FootPrint3D hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die personenbezogenen Daten des Kunden gegen Verlust oder jede Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen.
9.1.4 FootPrint3D ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung eines Fernabsatzvertrages zu beauftragen. Wenn dieser Dritte die personenbezogenen Daten des Kunden verarbeiten soll, benötigt FootPrint3D die Zustimmung des Kunden. Durch den Abschluss eines Vertrages mit FootPrint3D erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch beauftragte Dritte einverstanden.
9.1.5 Dem Kunden steht es frei, während der Laufzeit des Vertrages einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, die Einhaltung der Vorschriften durch FootPrint3D hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zu überwachen (oder überwachen zu lassen). In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten.
9.1.6 FootPrint3D verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, es sei denn, FootPrint3D und der Kunde haben diesbezüglich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen.
9.2 Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen
9.2.1 Vorbehaltlich des Gesetzes meldet FootPrint3D alle Datenschutzverletzungen an die Behörde für personenbezogene Daten. Gegebenenfalls wird FootPrint3D den Kunden rechtzeitig und vollständig informieren. Die Regeln der Datenschutzbehörde für die Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen enthalten weitere Informationen dazu.
9.2.2 Bei der Feststellung, ob eine Datenschutzverletzung vorliegt, wird FootPrint3D (und der Kunde) von den einschlägigen Bestimmungen des AVG und/oder der Data Breach Notification Policy Gebrauch machen.
9.2.3 Alle Sicherheitsvorfälle, die dazu führen, dass der Schutz personenbezogener Daten zu irgendeinem Zeitpunkt verletzt wird oder die personenbezogenen Daten dem Verlust oder der unrechtmäßigen Verarbeitung ausgesetzt sind, werden von FootPrint3D (und dem Kunden) in jedem Fall als “Datenschutzverletzung” betrachtet (z.B. der Verlust eines USB-Sticks oder Computers, der Einbruch durch einen Hacker, der Versand einer E-Mail, in der die E-Mail-Adressen für alle Adressaten sichtbar sind, eine Katastrophe wie ein Brand in einem Rechenzentrum oder eine Malware-Infektion).
9.2.4 Die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen gilt nicht, wenn die Verletzung wahrscheinlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt.
9.2.5 Erhält der Auftraggeber Kenntnis von einer Datenschutzverletzung, muss er diese so schnell wie möglich, möglichst innerhalb von 72 Stunden, der Datenschutzbehörde melden. Sollte dies nicht gelingen, muss der Kunde eine Erklärung für die Verzögerung abgeben.
Artikel 10 – Allgemeines
10.1 Erklärungen oder Verhaltensweisen, für die der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform vorschreiben, gelten auch als elektronische Erklärungen und/oder Angaben.
10.2 Die Rechte, Verpflichtungen oder Ansprüche des Kunden gegenüber FootPrint3D (sowohl vertragliche als auch vermögensrechtliche) sind nicht abtretbar, es sei denn, FootPrint3D hat dem vorher schriftlich zugestimmt.
10.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FootPrint3D, die aus dem Vertrag mit FootPrint3D resultierenden Gegenstände (insbesondere die vom Kunden unter Verwendung der Hardware, Software und Materialien von FootPrint3D entworfenen Orthesen/Leder) an Geschäftspartner/andere Parteien (jedoch nur an Verbraucher) zu verwenden oder zu verkaufen.
10.4 Auf Angebote von und Verträge mit FootPrint3D findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 gilt nicht für Angebote von und Verträge mit FootPrint3D.
10.5 Für Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertrag ergeben, ist das absolut zuständige Gericht im Bezirk Ostbrabant zuständig und ausschließlich befugt, darüber zu entscheiden.
LIEFERUNG VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
Artikel 11 – Allgemeines
11.1 Die von FootPrint3D mitgeteilten Fristen werden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der FootPrint3D bei Vertragsschluss bekannten Daten bestimmt, stellen keinen wesentlichen Vertragsbestandteil dar und werden von FootPrint3D nach Möglichkeit eingehalten. FootPrint3D gerät durch die bloße Überschreitung einer Frist nicht in Verzug und der Kunde kann aus der bloßen Überschreitung einer von FootPrint3D mitgeteilten Frist weder das Recht ableiten, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, noch Schadensersatz zu verlangen. Fristen gelten nicht, wenn sie aufgrund von Umständen, die FootPrint3D nicht zu vertreten hat und die nach Vertragsschluss eingetreten sind, nicht eingehalten werden können. Fristen beginnen erst dann zu laufen, wenn alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten vereinbart und alle erforderlichen Daten im Besitz von FootPrint3D sind, die vereinbarte (Abschlags-)Zahlung eingegangen ist und die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrages erfüllt sind.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, die zu liefernden Waren und zu erbringenden Dienstleistungen innerhalb der vereinbarten Fristen oder auf erstes Anfordern von FootPrint3D abzunehmen. Bei einem Verstoß gegen die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen ist der Kunde sofort in Verzug.
11.3 Von FootPrint3D erbrachte Dienstleistungen, gelieferte Waren und/oder ausgeführte Arbeiten, gegen die der Kunde nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Lieferung und/oder Ausführung schriftlich Einspruch erhoben hat, gelten als vertragsgemäß.
11.4 Wenn FootPrint3D dem Kunden Waren liefert, die von anderen geliefert und/oder beschafft wurden, und/oder Dienstleistungen erbringt, gelten für diese Waren und/oder Dienstleistungen zusätzlich und vorrangig vor dem Vertrag zwischen FootPrint3D und dem Kunden (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) die Geschäftsbedingungen dieser Waren bzw. dieses Dienstleisters.
Artikel 12 – Lieferung und Annahme von Waren (“Hardware”)
12.1 Sofern kein anderer Lieferort vereinbart wurde, erfolgt die (Aus-)Lieferung von Gegenständen (wie z.B. “Hardware”) durch FootPrint3D am Ort des Geschäftssitzes des Kunden. FootPrint3D ist berechtigt, Lieferverpflichtungen in Teilen zu erfüllen.
12.2 Transport und Versand der von FootPrint3D an den Kunden zu liefernden Waren gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, zu den von FootPrint3D bekannt gegebenen Tarifen.
12.3 Die Kosten für die Durchführung von Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages, die vom Kunden gewünscht oder von FootPrint3D mit vorheriger Zustimmung des Kunden akzeptiert wurden, gehen zu Lasten des Kunden.
12.4 Unbeschadet der Artikel 4.1 und 11.2 gehen die von FootPrint3D zu liefernden Gegenstände ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde (oder eine Hilfsperson des Kunden) die tatsächliche Kontrolle über diese Gegenstände hat, bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die von FootPrint3D zu liefernden Gegenstände nicht abnimmt, auf das Risiko des Kunden über.
12.5 FootPrint3D ist nicht verpflichtet, vom Kunden an FootPrint3D zurückgesandte Gegenstände ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung anzunehmen. Die Annahme der vom Kunden zurückgesandten Artikel bedeutet nicht, dass FootPrint3D den Grund für die Rücksendung anerkennt. Die vereinbarten Gebühren sind vom Kunden zu zahlen, bis FootPrint3D dem Kunden diese Posten gutgeschrieben hat. Wenn FootPrint3D zurückgesandte Artikel nicht annimmt, ist der Kunde verpflichtet, FootPrint3D die (Transport-)Kosten zu erstatten, die FootPrint3D im Zusammenhang mit den zurückgesandten Artikeln entstehen. Wenn der Kunde FootPrint3D Gegenstände zur Verfügung stellt, garantiert der Kunde, dass diese den für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Spezifikationen entsprechen.
Artikel 13 – Gewährleistung, Prüfung und Reklamation, Verjährung
Artikel 14 – Erbringung und Erwerb von Dienstleistungen
14.1 FootPrint3D erbringt Dienstleistungen für den Kunden nur nach schriftlicher Vereinbarung.
14.2 Wenn eine der in Artikel 1.5 beschriebenen Dienstleistungen von FootPrint3D vereinbart wird, ist der Kunde verpflichtet, vor der (Lieferung) der verkauften Waren einen Ort zur Verfügung zu stellen, der für die Dienstleistungen und Einrichtungen (wie z.B. einen Arbeitsplatz mit Computer-, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen, Gas, Wasser, Strom, Licht und Heizung) und Einrichtungen (wie z.B. sanitäre Einrichtungen für Arbeiter), die für das Funktionieren der Waren erforderlich sind, geeignet ist, und alle notwendigen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die behördlichen Vorschriften einzuhalten und zu erfüllen.
14.3 FootPrint3D bemüht sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den von FootPrint3D schriftlich akzeptierten Vereinbarungen und Verfahren auszuführen, übernimmt jedoch keine Garantie für das Erreichen des beabsichtigten Ergebnisses. Die Dienstleistungen werden auf Halbtagsbasis erbracht, was die Vorbereitungs- und Reisezeit einschließt, sofern nicht anders vereinbart.
14.4 Wenn vereinbart wurde, dass die Dienstleistungen in Teilleistungen erbracht werden, hat FootPrint3D das Recht, die Ausführung der nachfolgenden Teilleistungen auszusetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorangegangenen Teilleistungen schriftlich genehmigt hat.
14.5 FootPrint3D kann Artikel und/oder Dienstleistungen vorübergehend außer Betrieb nehmen, wenn dies für Wartungs- oder Servicezwecke erforderlich ist.
14.6 Wenn FootPrint3D auf Anweisung oder Wunsch des Kunden oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden Arbeiten außerhalb des Inhalts und/oder des Umfangs der vereinbarten Leistungen durchgeführt hat (z.B. die Durchführung von Updates oder die Änderung der Software), schuldet der Kunde FootPrint3D einen (zusätzlichen) Geldbetrag, der von FootPrint3D auf der Grundlage ihrer Tarife festgelegt wird. FootPrint3D ist nicht verpflichtet, Arbeiten außerhalb des Inhalts und/oder des Umfangs der vereinbarten Leistungen zu erbringen und kann hierfür eine gesonderte Vereinbarung verlangen.
14.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, die von FootPrint3D erstellten und/oder aus den Leistungen von FootPrint3D resultierenden Datenbanken freizugeben und/oder darauf zuzugreifen.
14.8 Wenn Dienstleistungen in Form einer Schulung vereinbart wurden (oder eine solche Schulung durchgeführt wird), muss diese Schulung innerhalb von drei (3) Monaten ab Rechnungsdatum durchgeführt und abgeschlossen werden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
ENTWICKLUNG, NUTZUNG UND WARTUNG VON SOFTWARE
Artikel 15 – Entwicklung von Software
15.1 FootPrint3D ist verpflichtet, einen Auftrag zur Entwicklung von Software nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der vom Kunden schriftlich zur Verfügung gestellten Daten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der Kunde einsteht, und auf der Grundlage der bei Vertragsschluss schriftlich festgelegten Funktionsspezifikationen auszuführen.
15.2 FootPrint3D ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Funktionsbeschreibungen zu überprüfen und hat das Recht, die Ausführung des vereinbarten Auftrags auszusetzen, bis der Kunde die von FootPrint3D festgestellten Mängel beseitigt hat.
Artikel 16 – Verwendung von Software
16.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5 hat der Kunde von FootPrint3D im Rahmen des Vertrages das nicht-exklusive Recht, die dem Kunden zur Verfügung gestellte und/oder zugängliche Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine “Rhino-Lizenz”) ausschließlich während der Laufzeit und vorbehaltlich des Vertrages auf den Verarbeitungseinheiten und/oder für die Verbindungen zu nutzen, für die das Nutzungsrecht gewährt wird.
16.2 Der Kunde hat weder das Recht, die Software und die darin enthaltenen Informationen zu ändern, zu erweitern, in andere Software einzubauen, zu verkaufen, zu vermieten, zu veräußern, Dritten zur Verfügung zu stellen, zu Gunsten Dritter zu nutzen und/oder Dritten zugänglich zu machen (Träger der Software), noch das Recht, beschränkte Rechte an (Trägern der) Software zu begründen.
16.3 Dem Kunden ist es untersagt, die Software und ihre Dokumentation zu vervielfältigen, zu ändern, zu erweitern oder in einer anderen Software zu verwenden, es sei denn, er erstellt eine Sicherungskopie für seinen eigenen Gebrauch.
16.4 Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, FootPrint3D alle Träger der im Rahmen des Vertrages entwickelten, bereitgestellten und/oder zugänglichen Software und der darin enthaltenen Informationen zu übergeben oder zumindest diese Software und die darin enthaltenen Informationen von den Trägern des Kunden zu entfernen, ohne eine Kopie davon zu behalten.
16.5 FootPrint3D übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von ihr zur Verfügung gestellte Software und Dienstleistungen fehlerfrei und ohne Unterbrechungen funktionieren (z.B. bei Verwendung nicht aktueller oder veralteter Betriebssysteme, Browser, Plug-ins, Skripte, anderer Software und Hardware oder aufgrund einer veralteten oder neueren Version von “Rhino”). FootPrint3D bemüht sich, Mängel, die der Kunde ordnungsgemäß schriftlich per Einschreiben anzeigt, innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, und zwar innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung der gelieferten Waren oder nach Abschluss der ausgeführten Arbeiten, oder im Falle eines Mangels, der zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar war, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Feststellung des Mangels, wenn es sich um von FootPrint3D selbst entwickelte Software handelt. Die Wiederherstellung kann ausgesetzt werden, bis eine neue Version der Software in Gebrauch genommen wird. Wurde die Software im Auftrag des Kunden entwickelt, wird FootPrint3D dem Kunden die Reparaturkosten nach den üblichen Sätzen in Rechnung stellen.
16.6 Im Falle von Ergänzungen oder Kommentaren des Kunden zu der von FootPrint3D dem Kunden zur Verfügung gestellten Software steht es FootPrint3D frei, Änderungen oder Modifikationen an der Software vorzunehmen oder umzusetzen.
16.7 Der Kunde kann die von FootPrint3D entwickelte Software für eine 30-tägige Testphase kostenlos und unverbindlich nutzen. Während dieses Testzeitraums steht es FootPrint3D frei, zwischenzeitliche Änderungen an der Software vorzunehmen oder sie dem Kunden nicht mehr zur Verfügung zu stellen.
16.8 Abgesehen von oder zusätzlich zu dem, was in Artikel 6 in Bezug auf die Haftung und/oder die gesetzlichen Schadensersatzpflichten von FootPrint3D vereinbart wurde, haftet FootPrint3D nicht für indirekte Schäden an der von ihr entwickelten oder vom Kunden in Betrieb genommenen Software, oder zumindest ist die mögliche Haftung von FootPrint3D auf das beschränkt, was in Artikel 6.2 (erster Satz) festgelegt wurde.
16.9 Die Software, die dem Kunden von FootPrint3D zur Verfügung gestellt wird, wurde in der neuesten Version von “Rhino” entwickelt. Wenn der Kunde diese neueste Version nicht verwendet, ist FootPrint3D nicht verpflichtet, die unten in Artikel 18 genannte Wartung und/oder Unterstützung zu leisten. Wenn der Kunde über eine eigene “Rhino”-Lizenz verfügt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Wartung und/oder Support für “Rhino” durch FootPrint3D, aber er hat Anspruch auf Wartung und/oder Support für andere Software durch FootPrint3D, wie unten in Artikel 18 erwähnt.
Artikel 17 – Lieferung, Installation und Abnahme
17.1 FootPrint3D liefert die Software an den Kunden, indem es die Software in Übereinstimmung mit den schriftlich vereinbarten Funktionsspezifikationen bereitstellt und, falls vereinbart, die Software installiert. Die Abnahme der Software durch den Kunden erfolgt mit der Lieferung oder, falls eine Installation der Software durch FootPrint3D vereinbart wurde, mit der Fertigstellung der Installation. Die Nichtannahme einer bestimmten Phase und/oder Komponente schließt die Annahme einer anderen Phase und/oder Komponente nicht aus.
17.2 Der Kunde akzeptiert die Software in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung befindet, mit allen sichtbaren und unsichtbaren Mängeln. Ein Abnahmetest wird nicht durchgeführt.
17.3 Die Software und der damit verbundene Erlös werden dem Kunden einmalig zur Verfügung gestellt. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Kunde kein Recht, den Quellcode und die technische Dokumentation der gemäß dem Vertrag entwickelten und/oder bereitgestellten Software zu liefern oder anderweitig bereitzustellen.
17.4 Falls eine Installation der Software vereinbart wurde, wird der Kunde auf erstes Anfordern von FootPrint3D Zugang zu dem entsprechenden Computer oder lokalen Netzwerk gewähren, um die vereinbarten Installationsarbeiten angemessen und ordnungsgemäß durchführen zu können.
17.5 FootPrint3D haftet nicht für den Fall, dass das Betriebssystem des Kunden nicht mit der von FootPrint3D entwickelten oder in Auftrag gegebenen Software kompatibel ist oder der betreffende Computer des Kunden nicht die Mindestspezifikationen aufweist, auf denen die Software von FootPrint3D normalerweise läuft.
Artikel 18 – Software-Wartung und -Support
18.1 Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung ist FootPrint3D nicht verpflichtet, Wartung oder Support in Bezug auf die an den Kunden gelieferte/zu liefernde Software durchzuführen oder neue Versionen davon zu veröffentlichen. FootPrint3D ist auch nicht verpflichtet, nach Abschluss eines Vertrages über die Entwicklung, Bereitstellung und/oder Zugänglichmachung von (neuen Versionen der) Software, einen Vertrag über die Wartung oder Unterstützung dieser (neuen Versionen der) Software anzubieten oder zu akzeptieren.
18.2 Der Kunde gewährt FootPrint3D alle notwendigen Mitwirkungshandlungen, die für die (Installations-, Wartungs- und Support-) Arbeiten von FootPrint3D erforderlich sind. In jedem Fall ist darunter zu verstehen, dass der Kunde FootPrint3D alle Einzelheiten zu festgestellten Fehlern mitteilt, die Quellcodes und die technische Dokumentation der Software zur Verfügung stellt, Zugang zum Standort der Gegenstände gewährt und die für das Funktionieren der Gegenstände erforderlichen Einrichtungen wie z.B. Netzwerkeinrichtungen zur Verfügung stellt. FootPrint3D ist berechtigt, die vorgenannten Gegenstände/Software im Rahmen der Wartung zu verändern und zu nutzen. Auf erstes Anfordern von FootPrint3D wird der Kunde dann die Nutzung der Software vorübergehend einstellen.
18.3 Wenn und soweit zwischen FootPrint3D und dem Kunden Support in Bezug auf die Software vereinbart wurde, wird FootPrint3D sich bemühen, diesen kostenlos zu leisten, es sei denn, der Umfang des vom Kunden gewünschten Supports übersteigt die Grenzen des Zumutbaren und Angemessenen, in welchem Fall FootPrint3D berechtigt ist, dem Kunden hierfür eine angemessene Gebühr zu berechnen. Im Falle einer Unterstützung wird FootPrint3D gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Artikels 9 (AVG) handeln.
18.4 Schließt der Kunde nach Beendigung oder Auflösung des Vertrages mit FootPrint3D zu irgendeinem Zeitpunkt einen neuen Vertrag mit FootPrint3D ab, so hat der Kunde neben einem erneuten Nutzungsrecht an der Lizenz auch (wieder) Anspruch auf Updates.